Saunaordnung (AGB)
Werte Gäste!
Unsere Saunaanlage will Ihnen Erholung und Gesundheit bieten. Bitte haben Sie Verständnis, dass die Einhaltung der nachfolgenden Bestimmungen in Ihrem Interesse liegt und für Ihr Wohlbefinden erforderlich ist. Bitte haben Sie auch Verständnis dafür, dass die Befolgung der nachfolgenden Bestimmungen zur Erfüllung behördlicher Vorschriften für die Sicherheit, die Hygiene und vor allem für das Wohlbefinden der Saunagäste unbedingt notwendig ist. Mit Erwerb einer Eintrittskarte schließen Sie mit der Saunaanstalt einen Besuchsvertrag ab und anerkennen damit die folgende Saunaordnung als Vertragsinhalt.
Um allen Gästen einen erholsamen und entspannten Aufenthalt zu gewährleisten, ersuchen wir um Einhaltung dieser Regeln und wünschen Ihnen einen angenehmen Aufenthalt in unserer Einrichtung!
Die Betriebsleitung der Würflacher WellnessWelt
1) EINSCHRÄNKUNG DER SAUNABENÜTZUNG
1) Personen mit offenen Wunden, Hautkrankheiten oder ansteckenden Krankheiten/ Infektionen (z.B. Grippe) sowie Betrunkene dürfen die Saunaanlage nicht benützen.
2) Jugendliche ab 16 Jahre dürfen die Sauna nur in Begleitung von Erwachsenen benützen. Epileptikern und bei Herz- Kreislauferkrankungen empfiehlt es sich in Zweifelsfällen vor der Saunabenutzung den Hausarzt zu konsultieren.
2) BETRIEBSZEITEN UND ZUTRITTSGEWÄHRUNG
1) Die Saunagäste verpflichten sich, die angeführten Zeiten einzuhalten.
2) Der gekennzeichnete Platz vor dem Haupteingang ist Sicherheitszone; das Halten und Parken ist nur den Bediensteten und Zulieferfirmen, Lenkern von Fahrrädern sowie Behinderten mit Berechtigung auf den zugewiesenen Plätzen erlaubt.
3) SAUNAPREISE
1) Es gelten jeweils die angeschlagenen Eintrittspreise.
2) Grundsätzlich können gelöste Karten nicht zurückgenommen werden.
3) Der Eintritt mit einer gelösten Tages- bzw. Abendkarte ist grundsätzlich nur einmal möglich.
4) WERTSACHEN
1) Für Wertsachen wird generell keine Haftung übernommen.
2) Der Schlüssel des Kästchens ist sorgsam zu verwahren. Bei Verlust wird der dadurch verursachte Schaden eingefordert.
3) Für in den Saunabereich mitgenommene Gegenstände kann keine Haftung übernommen werden.
4) Es können nur Ansprüche an die Versicherung weitergeleitet werden, wenn sie begründet sind und unverzüglich nach Feststellen des Fehlens von Gegenständen geltend gemacht werden.
5) BENÜTZUNG DER SAUNAANLAGE
1) Die Einrichtungen sind schonend zu behandeln; Beschädigungen und Verunreinigungen sind zu unterlassen. Gegebenenfalls werden Schadenersatzansprüche geltend gemacht.
2) Im Interesse der Mitbenützer ist jedes Verhalten zu unterlassen, welches die Erholung, die Sicherheit und die Hygiene beeinträchtigt.
3) Rauchen ist generell nur im Freibereich möglich. In allen anderen Bereichen der Saunaanlage besteht absolutes Rauchverbot.
4) Haben Sie Verständnis dafür, dass das Aufsichtspersonal zur Einhaltung der behördlichen Vorschriften und im Interesse von Sicherheit, Hygiene und Wohlbefinden der Gäste bzw. zur Abwehr von Schäden Maßnahmen zu treffen hat. Anordnungen des Aufsichtspersonals sind daher Folge zu leisten.
5) Das Aufsichtspersonal ist ermächtigt, im Falle des Zuwiderhandelns gegen die Saunaordnung Abmahnungen auszusprechen bzw. Saunaverbote zu erteilen. In diesem Falle besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Eintrittsgebühr.
6) RICHTLINIEN FÜR DIE SAUNABENÜTZUNG
A) Vorreinigung
Vor dem Betreten der Saunaanlage ist zu duschen. Es empfiehlt sich, den Körper auch abzutrocknen. Glasflaschen und Glasgegenstände dürfen in Duschräumen, Saunaräumen und Tauchbecken nicht mitgenommen werden.
B) Verhalten in der Saunakammer
In die Saunakammer ist unbedingt ein entsprechend großes Handtuch mitzunehmen. Das Besteigen der Saunabänke hat so behutsam zu erfolgen, dass Unfälle bzw. Belästigungen anderer Saunagäste vermieden werden. Bei Benützung von Bänken darf kein Schuhwerk getragen werden. In der Saunakammer ist die Unterhaltung im Interesse der Saunagäste zu unterlassen. Grundsätzlich sind Aufgüsse dem Saunapersonal zu überlassen. Im Einvernehmen mit dem Aufsichtspersonal können sie von den Saunagästen selbst vorgenommen werden. Aufgusszusatzmittel dürfen nur im Einvernehmen mit dem Aufsichtspersonal verwendet werden. Die Verwendung brennbarer Öle, Alkohol sowie Honig ist jedenfalls verboten. Das Betreten der Saunakammer unmittelbar vor dem Aufguss bzw. unmittelbar nach dem Aufguss ist im Interesse der Mitbenützer zu unterlassen.
C) Abkühlung nach dem Aufguss
Es wird dringend empfohlen, nach dem Aufguss den Köper durch Duschen, Eintauchen ins Kaltbecken oder Verweilen im Freiluftraum abzukühlen. Keinesfalls soll aus gesundheitlichen Gründen unmittelbar nach dem Aufguss eine Wärmekammer benützt werden.
D) Verhalten im Ruheraum
Im Ruheraum ist lautes Sprechen zu unterlassen. Bei Benützung von Liegen ist der Körper durch Badetücher oder Bademantel zu umhüllen.
E) Flüssigkeitszufuhr
Ärztlicherseits wird empfohlen, den durch die Saunabenützung eintretenden Flüssigkeitsverlust durch Getränke, die Mineralien enthalten, zu kompensieren. Die Anzahl der hintereinander folgenden Saunakammerbenützungen hängt von der individuellen Verträglichkeit ab.
F) Konsumation von Speisen und Getränken
Das Essen von mitgebrachten Speisen (mit Ausnahme von Obst) ist untersagt. Das Trinken von mitgebrachten alkoholfreien Getränken ist nur in unzerbrechlichen Gebinden erlaubt. Alkoholische Getränke dürfen in die Saunaanlage generell nicht mitgenommen werden. Glasgegenstände dürfen auf Grund der Verletzungsgefahr im gesamten Saunabereich nicht verwendet werden. Im Gastrobereich ist jede Konsumation von mitgebrachten Speisen und Getränken untersagt!